Neuigkeiten
Schiewerling zu Besuch
26.08.2010, 14:30 h „hoher Besuch“ in der Jagdschule
MdB Karl Schiewerling erscheint auf seiner diesjährigen Sommertour durch seinen Wahlkreis mit der Kreistagsabgeordneten Franzis Ruwe, und einer Delegation aus Nordwalder Politikern an der Jagdschule in Nordwalde. Zum einen informierte er sich mit diesen über das Jagdwesen und deren Ausbildung. Es ergaben sich aber ebenso Gespräche über das Waffengesetz und über die ehrenamtlichen Fortbildungsaktivitäten im Bereich der Schulen und Kindergärten. Man verabschiedete sich mit der Erkenntnis, dass es ein kurzweiliges Gespräch war und die Zeit nur so verflogen ist. Siehe dazu auch Bericht auf der Seite www.karl-schiewerling.de
Aktualisiert (Freitag, 27. August 2010 um 12:43 Uhr) |
meine Meinung zur JHV KJS MS
Gedanken zur Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft Münster vom 23.04.2010
Es war wieder eine Versammlung, welche recht gut besucht war und wo sich erneut herausgestellt hat, dass die Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle Gelmer sehr beengt sind. Ich weiß nicht, wann der Vorsitzende Herr Thoholte lernt eine neue Räumlichkeit zu suchen. Die Begrüßung war auf Grund der ganzen Ehrengäste recht lang, was in Anbetracht des unendlich langen Berichts des Vorsitzenden zum vergangenen Jagdjahr schon nicht mehr relevant war. Aktualisiert (Mittwoch, 01. September 2010 um 21:39 Uhr) neue Durchführungsverordnung zum LJG NWVerordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes DVO LJG-NRW So nun ist es geschehen – bis zum 31.12.2015 gilt nun die o. g. Verordnung und löst damit die Verordnungen 1. JägerprüfungsVO 2. VO über die Falknerprüfung 3. VO über Klasseneinteilung und den Abschuss v. männl. Schalenwild 4. VO über die Beschränkung der Verwendung von Bleischrot 5. FütterungsVO 6. FangjagdVO ab. Somit gilt nun für den neuen Jägerprüfungsjahrgang (ab 2011 Jagdprfg.), dass mit dem Antrag auf Zulassung neben dem Einzahlungsbeleg der Prüfungsgebühr nun auch noch 1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 mm und 2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zust. Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach EG-Verordnung beigefügt werden muss. Bei der Schießprüfung werden weiterhin die bekannten Schrotdisziplinen geschossen. Neu ist allerdings, dass nun der Bock sitzend aufgelegt, anstatt stehend angestrichen beschossen wird. Dieses soll dann aus einem Ansitzstuhl (Nachahmung einer Ansitzleiter) gemacht werden und nun besteht man erst mit 40 Punkten, anstatt 30 der früher geltenden Disziplin. Weiterhin muss nun auf den laufenden Keiler geschossen werden, welches der immer mehr stattfindenden Drückjagden Tribut zollt. Hierbei muss der Prüfling zwei der fünf Schuss innerhalb der Ringe platzieren. Bei der Klasseneinteilung des Schalenwildes, dem Teil 2 der neuen Verordnung hat sich ggü. der außer Kraft getretenen Verordnung nichts geändert. Das Kapitel zum Füttern und Kirren des Wildes hat die sich noch im Dezember 2009 geänderte FütterungsVO übernommen. Änderungen waren damals 1. keine Rüben und 2. bei einer Kirrung für Schwarzwild maximal ein Liter Kirrmittel (Getreide u. Mais) je Kirrstelle zu verwenden. Unverändert wurden in Folgekapiteln des Teils 2 der Verordnung die frühere FallenVO und das Aussetzverbot für Fasanen und Wildenten übernommen, ebenso die BleischrotVO. Genauso wurde in Teil 3 die DVO zur Wildschadensabwehr übernommen. Zunächst ist zu sagen, dass diese Durchführungsverordnung die Flut der einzelnen Verordnungen zum Landesjagdgesetz, zu Durchführungsanweisungen u.s.w. unter einem Dach gebracht hat. In Anbetracht der heute geübten Jagdpraktiken halte ich die Änderung der Schießprüfung für eine praxisrelevante Umänderung, welche jedoch die eine oder andere Prüfungsbehörde in Bedrängnis hinsichtlich der laufenden Keiler-Anlagen bringt. Nicht jeder Schießstand ist im Besitz einer solchen Anlage, wodurch es auf die vorhandenen Anlagen einen „Run“ geben dürfte, welches auch vom Schießstandpersonal einiges an Zeitmanagement und von den Ausbildern jede Menge Flexibilität einfordern dürfte. RingeltaubenbejagungAktualisiert (Samstag, 06. März 2010 um 00:11 Uhr) |
Sonstiges Aktuelles aus dem Nahbereich21.08.2010 Sommernachtsparty 26.08.2010, 14:30 h „hoher Besuch“ in der Jagdschule MdB Karl Schiewerling erscheint mit einer Delegation in der Jagdschule 27.08.2010, 13 – 18 h Kinderflohmarkt der CDU-Frauenunion 27.08.2010, 19 h 3. Nordwalder Sommernacht Nordwalde, Amilly-Platz 16.10.2010, 18:30 h 3. Nordwalder Oktoberfest
Aktualisiert (Freitag, 27. August 2010 um 12:49 Uhr) Jagdlich AktuellesJagdkurstermine 2010/2011 voraussichtliches erstes Treffen gegen Ende September KJS/HR-Versammlungen/Veranstaltungen HR Nordwalde : HR MS-West :
Wildbrethygieneseminar ?.08.2010, 10:00 h in Nordwalde, Kirchbauerschaft 18 . Aktualisiert (Montag, 30. August 2010 um 00:51 Uhr) SchwarzwildbejagungNeues zur Bejagung von Schwarzwild im Münsterland Auf Grund der Schweinepest (ESP) in Nordrhein-Westfalen ist zum Schutze der Schweinemastbetriebe eine "Pufferzone" vom MUNLV in Düsseldorf festgelegt worden. Das Ministerium hat als Hauptlebensbereich für das Schwarzwild die Mittelgebirgslagen, die Davert im Münsterland und den Dämmerwald bei Wesel festgelegt. Obwohl in den letzten Monaten keine erneuten Fälle bestätigt wurden ist diese Zone in den Übergangsbereichen von den Mittelgebirgen zum Münsterland eingerichtet worden, wo das Schwarzwild "rigoros bejagt" werden soll. Im Münsterland ist dieses Weiterhin wurde vom Ministerium die Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen in verschiedenen Regionen NRWs bis zum 31.Juli 2010 aufgehoben.
Aktualisiert (Dienstag, 02. Februar 2010 um 02:04 Uhr) |

